Titelblatt der FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2, Ausgabe 2010
FLL: Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2, Ausgabe 2010. Titelblatt der Original-Leseprobe.

Vergleich, Regelwerke, Empfehlungen

Übertragbarkeit nach Deutschland

Die Bauweisen aus Stockholm, Österreich und Zürich im Vergleich – und warum eine Skeletterde mit Regenwassereinleitung in Deutschland zwischen drei Regelwerken steht.

Das Stockholmer Prinzip ist in Österreich und der Schweiz weiterentwickelt worden. Für die Anwendung in Deutschland müssen Anforderungen an Wurzelraum, Tragfähigkeit und Regenwasserbewirtschaftung gemeinsam geprüft werden. Dieser Beitrag vergleicht die Bauweisen anhand der Originalhandbücher und ordnet sie in die deutschen Regelwerke ein.

Die Bauweisen im Vergleich

Tab. 1: Die Bauweisen im Vergleich (nach Embrén & Alvem 2017/2022, Embrén 2016, Alvem et al. 2023, Grimm et al. 2022, Zeiser et al. 2023, 2026 und Grün Stadt Zürich 2022)

MerkmalStockholm: SkeletterdeStockholm: Pflanzenkohle-SchotterÖsterreich: SchwammstadtprinzipZürich: Baumsubstrat 2.0
Tragskelett90/150 mm32/90 mm (auch 32/63 mm)80/150 bzw. 90/150 mm; einphasig 32/63 mmMischgesteinsschotter 32/64 und 64/125 mm (Substrat B)
Füllungeingeschlämmt: Pflanzsubstrat Typ B oder Pflanzenkohle + Kompostvorgemischt: 15–25 Vol.-% Pflanzenkohle + Kompost (1:1)eingeschlämmt: Sand + Kompostkohle (4:1), 25 ± 5 Vol.-%vorgemischt: Blähschiefer, Bruchsand, Pflanzenkohle, Erde
Belüftung / WasserBelüftungsschicht 32/63 mm + Belüftungsbrunnen (60 l)wie SkeletterdeVerteilschicht 16/32 oder 32/63 mm + Teilsickerrohre, SchächteDrainschicht B; Einleitung situativ
Volumen je Baum≥ 15 m³≥ 15 m³≥ 35 m³ (BAW 2026: 8/20/30 m³ Feinsubstrat + Baumsubstrat)34,5 m³
Winterwasserbevorzugt Dach- und Gehwegwasser, bei Salzschäden Spülung über die Belüftungsbrunnenwie SkeletterdeTrennung von Sommer- und Winterwasser (aktiv/passiv), chloridfreie AuftaumittelSalzeintrag abgewogen, situativ

Details: Stockholmer System · Wiener/Grazer System · Zürcher System

Normen und Regelwerke in Deutschland

Für Baumpflanzungen gelten die Landschaftsbaunormen DIN 18915 (Bodenarbeiten) und DIN 18916 (Pflanzen und Pflanzarbeiten). Bei unzureichendem Wurzelraum kommen die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen hinzu, Teil 1 (2015) und Teil 2 (2010). Seit 2010 enthält Teil 2 die Pflanzgrubenbauweise 2, bei der das Substrat zugleich Baugrund für die Verkehrsfläche ist: verdichtet auf einen Verformungsmodul Ev2 von mindestens 45 MN/m², höchstens 95 % DPr, mit Belüftungsrohren DN 100 und mindestens 12 m³ Volumen (FLL 2010). Überbaubare Pflanzgruben sind in Deutschland also seit Langem geregelt – allerdings für abgestufte Substrate mit 5 bis 15 % Feinanteilen und mindestens 25 Vol.-% Wasserkapazität, nicht für einkörnige Skelette mit eingeschlämmtem Feinsubstrat.

Die neuen Pflanzgrubenrichtlinien (Gelbdruck 2026)

Die FLL hat beide Teile gemeinsam mit der FGSV in den „Pflanzgrubenrichtlinien – Richtlinien für Pflanzgruben und Baumpflanzungen an Standorten mit besonderen Anforderungen“ zusammengefasst. Der Gelbdruck lag vom 15. Mai bis zum 31. August 2026 zum Einspruch aus; der Weißdruck ist noch nicht erschienen, einzelne Werte können sich ändern (FLL 2026a).

  • Wurzelraum: mindestens 0,75 m³ je m² Kronenschirmfläche des ausgewachsenen Baumes – etwa 30, 60 oder 90 m³ bei 7, 10 oder 12 m Kronendurchmesser; mindestens 15 m³ bei kleiner Krone; mindestens 1,5 m Tiefe. Die bisherigen 12 m³ erscheinen nur noch in einer Anmerkung, nach der solche Gruben nach drei bis fünf Jahren nahezu vollständig durchwurzelt sind.
  • Substrate der Bauweise 2: Korngrößenverteilung 0/16 bis 0/63 mm, höchstens 10 % Feinanteile < 0,063 mm, mindestens 30 % Sand, Feldkapazität mindestens 20 Vol.-%, Luftkapazität mindestens 15 Vol.-%; Einbau in Lagen bis 30 cm, verdichtet auf höchstens 95 % DPr und Ev2 zwischen 45 und 60 MPa; Infiltrationsrate im eingebauten Zustand 18 bis 1.800 mm/h.
  • Pflanzenkohle gilt als Bodenhilfsstoff und kann im Einzelfall in das Pflanzloch eingebracht werden.
  • Grundwässerung: Vor der Pflanzung muss die Verfüllung mit mindestens 250 l Wasser je m³ Substrat aufgesättigt werden – das entspricht der Stockholmer Praxis.

(FLL 2026a)

Die gezielte Einleitung von Niederschlagswasser regeln die neuen Richtlinien nicht. Der Entwurf nennt einen wesentlichen Beitrag der Bauweisen zum Niederschlagswasserhaushalt und fordert für den Baugrund mindestens 3,6 mm/h Infiltration; bei gezielter Zufuhr reicht das möglicherweise nicht aus (FLL 2026a). Teil 1 der Empfehlungen verlangt, dass Wasser aus angrenzenden Flächen frei von Streusalzbelastung ist (FLL 2015). Für Versickerungsanlagen gilt das DWA-A 138-1 vom Oktober 2024 (Forum Verlag 2026); eine gemeinsame Empfehlung von FLL, DWA und FGSV zu Baumstandorten mit Regenwasserbewirtschaftung ist in Arbeit (FLL 2026b).

Skeletterde selbst ist nicht erfasst. Mit einem Größtkorn von 150 mm und einer nutzbaren Feldkapazität des Gesamtkörpers von nur 5 bis 8 Vol.-% nach österreichischen Messungen erfüllt sie die Substratanforderungen der Bauweise 2 nicht (Tab. 2). Für Standortsanierung und Wurzelraumerweiterungen erlauben die Richtlinien eine sinngemäße Anwendung (FLL 2026a); Skeletterde bleibt damit eine Sonderbauweise, die im Einzelfall vereinbart und begründet werden muss. Das bislang einzige veröffentlichte deutsche Regelwerk für großvolumige, teils überbaute Wurzelräume ist die Münchner ZTV-Vegtra-Mü mit den Substraten A und B und 36 m³ für Großbäume (ZTV-Vegtra-Mü 2018).

Tab. 2: Substratanforderungen der Pflanzgrubenbauweise 2 nach dem Gelbdruck im Vergleich (FLL 2026a; Embrén & Alvem 2017/2022; Grimm et al. 2022; Zeiser et al. 2023, 2026; Murer 2025)

MerkmalPflanzgrubenrichtlinien, Bauweise 2 (Gelbdruck 2026)Stockholm: SkeletterdeÖsterreich: Struktursubstrat
Korngrößenverteilung0/16 bis 0/63 mm, abgestuftSchotter 90/150 mm, einkörnig; Belüftungsschicht 32/63 mmKantkorn 80/150 bzw. 90/150 mm, einkörnig; Verteilschicht 16/32 oder 32/63 mm
Feinanteile / Feinsubstrat≤ 10 % Massenanteile < 0,063 mm, Sand ≥ 30 %Feinsubstrat eingeschlämmt, ca. 0,25 m³ je m³ SkelettSchlämmsubstrat 25 ± 5 Vol.-% (Sand und Kompostkohle 4:1)
WasserspeicherFeldkapazität ≥ 20 Vol.-%, WKmax ≥ 30 Vol.-%keine Kennwerte im Handbuchnutzbare Feldkapazität 5 bis 8 Vol.-% (Gesamtkörper), 0,05 bis 0,11 m³/m³ im Labor
Luftkapazität / Grobporen≥ 15 Vol.-% bei pF 1,8Porenvolumen des Skeletts etwa 30 bis 40 %Grobporen 0,12 bis 0,20 m³/m³
Verdichtung, TragfähigkeitDPr ≤ 95 %, Ev2 45 bis 60 MPalagenweise verdichtet; Tragfähigkeit nach VTI-Versuchen für Fahrstreifen, Parkplätze und Gehwegelagenweise verdichtet; Verteilschicht Evd > 45 MN/m²
EinbauLagen ≤ 30 cm, erdfeucht, verdichtetLagen 20 bis 30 cm, verdichtet, danach eingeschlämmtLagen 25 bis 30 cm, verdichtet, danach eingeschlämmt; einphasig vorgemischt 32/63 mm
WasserdurchlässigkeitInfiltrationsrate 18 bis 1.800 mm/h (eingebaut)keine Kennwerte im Handbuchkf 100 bis 200 cm/h (Labor, Feinsubstratanteil 25 Vol.-%)
BelüftungBelüftungsrohre DN 100 (FLL 2010)Belüftungsschicht 32/63 mm und BelüftungsbrunnenBelüftungs- und Verteilschicht, Schächte, Verteilrohre
NiederschlagswasserBeitrag zum Wasserhaushalt genannt, gezielte Zufuhr nicht geregelt; Wasser angrenzender Flächen ohne Streusalz (FLL 2015)Einleitung über Belüftungsbrunnen, Überlauf in den StraßeneinlaufEinleitung nach Vorreinigung (ÖWAV-Regelblatt 45, ÖNORM B 2506), Winterwasser getrennt
Volumen je Baum0,75 m³ je m² Kronenschirmfläche, ≥ 15 m³, ca. 30 / 60 / 90 m³≥ 15 m³≥ 35 m³ (BAW 2026: 8 / 20 / 30 m³ Feinsubstrat plus Baumsubstrat)
PflanzenkohleBodenhilfsstoff, im Einzelfall im PflanzlochRegelbestandteil, nährstoffangereichert, EBC-zertifiziertKompostkohle, mindestens EBC-Urban

Weitere Bezugspunkte

Zum Schutz von Bestandsbäumen bei Baumaßnahmen gelten die DIN 18920 und die R SBB. Das DVGW-Merkblatt GW 125 (textgleich mit DWA-M 162 und FGSV Nr. 939) sieht einen Mindestabstand von 2,50 m zwischen Stammachse und Leitung vor und nennt Pflanzgruben und Wurzelgräben ausdrücklich als Schutzmaßnahmen für Leitungen (DVGW 2013); Stockholm hat sich mit seinem Wasser- und Abwasserbetrieb auf denselben Abstand geeinigt (Alvem et al. 2023). Für den Oberbau gelten RStO und ZTV-Wegebau, für Pflanzarbeiten und Pflanzenqualität die ZTV-Pflanzarbeiten (Ausgabe 2025) und die TL-Baumschulpflanzen (FLL 2025, 2026a). Für Pflanzenkohle gilt die Düngemittelverordnung bzw. seit Juli 2023 die EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 (BLE 2026); für Stadtbaumsubstrate sollte mindestens EBC-Urban verlangt werden (Embrén & Alvem 2017/2022; Zeiser et al. 2026).

Hürden

Nach den Ergebnissen des DBU-Projekts der Carbuna AG lässt sich das Stockholmer System ohne wesentliche Anpassungen auf deutsche Städte übertragen; die rechtlichen Hürden gelten als gering, die Normen sollten aber erweitert werden (DBU o. J.). Als Hindernisse nennt das Projekt den notwendigen Paradigmenwechsel, das Verhältnis der Substrate zu den FLL-Regelwerken, die Pflanzenkohle und Rigolen noch nicht berücksichtigen, Wissenslücken sowie zu hoch eingeschätzte Kosten (Bregulla 2023). Das vom Bundesumweltministerium geförderte Projekt Black2GoGreen an der Hochschule Geisenheim befasste sich mit diesen Themen: Es baute ein praxisorientiertes Netzwerk aus Kommunen, Pflanzenkohle- und Substratherstellern sowie Verbänden auf, unterstützte Pflanzungen in Partnerstädten wissenschaftlich und trug in Fachtagungen Erfahrungen aus Schweden, Österreich und der Schweiz zusammen.

Zwischen drei Regelwerken

Eine Skeletterde mit Niederschlagswassereinleitung ist zugleich Pflanzgrube, Versickerungsanlage und Baugrund. In Deutschland fällt sie damit unter drei Regelwerke, von denen keines sie vorsieht:

  • Baumfachliche Regelwerke: FLL-Empfehlungen und Gelbdruck kennen nur abgestufte Substrate (Tab. 2). Die Leitung des zuständigen Regelwerksausschusses sieht derzeit keinen Bedarf für eine neue Bauweise mit Regenwassereinleitung und warnt davor, Baumstandorte als Entwässerungsanlagen zu planen und zu betreiben; ein Porenvolumen über 30 % gilt wegen der schnellen Entwässerung als kaum baumverträglich (Doobe & Streckenbach 2023).
  • Wasserwirtschaft: Das System entspricht dem Rohr-Rigolen-Element des DWA-A 138 (Zeiser et al. 2023). Nach Helmreich (2023) erlaubt das DWA-A 138-1 Bäume in Versickerungsmulden, nicht aber in unterirdischen Versickerungsanlagen wie Rigolen, da Wurzeln das Speichervolumen verringern. Bei Rigolen muss das Wasser zudem vorher behandelt werden – über eine 20 bis 30 cm dicke bewachsene Bodenzone oder eine dezentrale Behandlungsanlage, die für Abflüsse von Verkehrsflächen eine DIBt-Prüfung braucht.
  • Straßenbau: Das Substrat der überbauten Pflanzgrube gilt als Baugrund, verdichtet auf 45 MN/m²; darauf folgt der Oberbau nach RStO (FLL 2010, 2026a). Unter Fahrbahnen beginnt der Wurzelraum also erst unterhalb des frostsicheren Oberbaus – deshalb hält Zürich den Straßenraum für eher ungeeignet (Grün Stadt Zürich 2022). Hinzu kommt der Grundsatz, Wasser vom Unterbau fernzuhalten. In Österreich war die Einleitung von Wasser in den Unterbau ein Paradigmenwechsel (Grimm et al. 2022); die Orientierungshilfe verlangt, eine Durchfeuchtung oberhalb der Frostschutzschicht zu vermeiden (Zeiser et al. 2026).

In Graz stufte die Straßenerhaltung das System als nicht wartbare unterirdische Versickerungsanlage ein, deren Leistung mit der Zeit nachlassen und den Straßenunterbau aufweichen könnte. Sie verlangte eine Bemessung auf ein 30-jährliches Niederschlagsereignis, einen Überlauf in Kanal oder Sickerschacht und eine dichte Trennung vom Unterbau – was wiederum den Wurzelraum einschränkt – und lehnte die Übernahme der Standorte bei bestimmten Projekten ab. Kollegen in Stockholm teilen diese Bedenken nach langjähriger Nutzung nicht (Stoisser 2023). Zudem liegen Oberbau, Grünflächen und Entwässerung bei verschiedenen Ämtern und Haushalten, während der Großteil der Kosten einer Stockholmer Pflanzgrube auf Erdarbeiten und Straßenbau entfällt (Biber 2016; Alvem et al. 2023).

Ausschreibung und Ausführung

Eine anerkannte Regel der Technik für Ausschreibung, Prüfung und Gewährleistung von Skeletterde gibt es nicht; dies muss für jedes Projekt vereinbart werden, und alle Beteiligten müssen über Abweichungen von den FLL-Bauweisen informiert sein. Als Prüfgrößen eignen sich die in Stockholm, Österreich und Zürich verwendeten Kennwerte: Kornband und Unterkornanteil des Skeletts, Lagenstärke und Verdichtung, Feinsubstratmenge je Lage, Verformungsmodul der Verteilschicht und Infiltrationsrate; der Oberbau ist nach RStO oder ZTV-Wegebau zu bemessen (FLL 2026a).

Bekannte Ausführungsfehler sind Schotter mit Nullanteil, werksgemischte Skeletterde, zu dicke Einschlämmlagen, Belüftungsbrunnen außerhalb von Tiefpunkten, Geotextil zwischen den falschen Schichten und eine falsche Pflanzhöhe (Embrén & Alvem 2017/2022). Ein Geotextil um den Wurzelballen statt zwischen Tragschicht und Verteilschicht ist der häufigste Baufehler in Stockholm und einer der häufigsten in Graz (Embrén 2023; Zeiser et al. 2023; Stoisser 2023).

Pflanzenkohle im Regelwerk

Der Gelbdruck definiert Pflanzenkohle als organischen Bodenhilfsstoff, der nur ins Pflanzloch darf, nicht als Substratbestandteil (FLL 2026a). Die FLL-Empfehlungen begrenzen die organische Substanz in Substraten der Bauweise 2 auf 1 bis 2 Masse-% (FLL 2010); der Gelbdruck nennt 15 bis 40 g/l, bestimmt über den Glühverlust nach DIN EN 13039 (FLL 2026a). Pflanzenkohle wird dabei als organische Substanz erfasst, obwohl sie sich weder zersetzt noch sackt (Embrén 2016). Anteile von 15 bis 25 Vol.-% wie im Stockholmer Handbuch dürften die Grenzwerte überschreiten. Die ÖNORM L 1111 erlaubt bis zu 6 Masse-% organische Substanz im Feinsubstrat, davon die Hälfte als nicht abbaubare, aktivierte Pflanzenkohle (Zeiser et al. 2026).

Nach dem Gelbdruck müssen Pflanzgrubensubstrate als Kultursubstrate nach Düngemittelverordnung gekennzeichnet sein (FLL 2026a). Nach DüMV war bisher nur Pflanzenkohle aus unbehandeltem Holz mit mindestens 80 % Kohlenstoff zugelassen; seit Juli 2023 erlaubt die EU-Düngeprodukteverordnung auch andere biogene Reststoffe (BLE 2026). Pflanzenkohle aus gemischtem Grünschnitt wie in Stockholm ist daher nur über den EU-Weg verkehrsfähig. Das EBC-Zertifikat ist ein freiwilliger Industriestandard, den Umweltbundesamt und German Biochar empfehlen (BLE 2026). Mehr dazu: Pflanzenkohle.

Wasserrecht und Betrieb

Von befestigten Flächen gesammelt abfließendes Niederschlagswasser gilt rechtlich als Abwasser; seine Versickerung ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung, sofern keine Rechtsverordnung die schadlose Versickerung freistellt (WHG 2009, §§ 8, 9, 46 und 54). Das DWA-A 138-1 stuft Abflüsse nach Herkunftsflächen als gering, mäßig oder hoch belastet ein und leitet daraus Anforderungen an Vorbehandlung und Grundwasserschutz ab; Dachwasser von Dächern ohne problematische Materialien gilt als gering belastet (Forum Verlag 2026; Helmreich 2023).

Dass Pflanzgruben das Wasser selbst reinigen, ist nicht belegt: Stockholm untersucht die Reinigungsleistung erst seit 2023 in einer Versuchsanlage (Alvem et al. 2023), Graz behandelt Straßenabfluss in einem bepflanzten Tiefbeet mit Bodenfilter vor und beprobt das Sickerwasser (Stoisser 2023). Die baumfachliche Seite lehnt salzbelastete Straßenabflüsse in Wurzelräumen ab (FLL 2015; Doobe & Streckenbach 2023); in Österreich wird Winterwasser getrennt abgeleitet (Grimm et al. 2022; Zeiser et al. 2023). Dachwasser von Privatgrundstücken darf in Wien nicht in öffentliche Baumstandorte eingeleitet werden; anderswo in Österreich braucht es eine baurechtliche Ausnahme oder die Zustimmung der Eigentümer (Grimm et al. 2022; Zimmermann 2022; Zeiser et al. 2024).

Wer einen Baumstandort als Entwässerungsanlage plant, muss ihn auch so betreiben: Einläufe und Belüftungsbrunnen brauchen Wartung, in Stockholm werden sie jährlich freigesaugt (Alvem et al. 2023). Nach DWA-A 138 ist eine Rigole bei nachlassender Versickerung neu zu bauen – bei einem Baumstandort hieße das, den Baum zu verlieren (Doobe & Streckenbach 2023).

Einstufung des Materials

Wird Skeletterde als Kultursubstrat in Verkehr gebracht, gelten für Ausgangsstoffe und Schadstoffgrenzwerte die Vorgaben der Düngemittelverordnung. Wird sie vor Ort aus Schotter, Pflanzenkohle und Kompost hergestellt, gilt die Bundes-Bodenschutzverordnung, nach der für eine durchwurzelbare Bodenschicht nur Bodenmaterial, Baggergut und bestimmte Gemische mit Bioabfällen verwendet werden dürfen (BBodSchV 2023, § 7); die Ersatzbaustoffverordnung gilt für die durchwurzelbare Bodenschicht nicht (EBV 2021, § 1). Recyclingbaustoffe als Skelett, wie von Embrén (2024) empfohlen, sind daher im Einzelfall mit der Bodenschutzbehörde zu klären.

Unabhängig vom Grubensystem bleibt die häufigste Ursache für eine schlechte Entwicklung nach der Pflanzung ein Mangel an Wasser oder Stickstoff (Embrén & Alvem 2017/2022; Zeiser et al. 2026). In Stockholm werden neu gepflanzte Bäume im ersten Jahr wöchentlich, im zweiten alle zwei Wochen und im dritten alle drei Wochen bewässert (Alvem et al. 2023).

Empfehlungen

Für die Regelwerksarbeit

Nach der Einspruchsphase werden die Pflanzgrubenrichtlinien im RWA „Baumpflanzungen“ beraten (FLL 2026a); die gemeinsame Empfehlung von FLL, DWA und FGSV entsteht im Regelwerksausschuss „Baumstandorte und Regenwasserbewirtschaftung“ (FLL 2026b). Zu klären wäre zuerst, was ein Baumstandort mit Niederschlagswassereinleitung regeltechnisch ist: eine Pflanzgrube, in die Wasser eingeleitet wird, oder eine Versickerungsanlage mit Baum. Davon hängen Bemessung, Vorbehandlung, Betrieb und Zuständigkeit ab.

Für Skelettsubstrate sollten die Erfahrungen aus Stockholm, Österreich und Zürich einfließen – mit dem Ziel einer dritten Pflanzgrubenbauweise oder zumindest definierter Prüfgrößen für Sonderbauweisen. Die baumfachliche Seite sieht dafür bislang keinen Bedarf (Doobe & Streckenbach 2023); ÖNORM L 1111 und die österreichische Orientierungshilfe zeigen aber, dass solche Anforderungen formulierbar sind (Zeiser et al. 2026). Dazu gehört, Pflanzenkohle bei der Begrenzung der organischen Substanz gesondert als nicht abbaubaren Bestandteil zu behandeln. Pilotprojekte nach dem Vorbild des Grazer Reallabors sind nötig, um Daten zu Bodenfeuchte, Salzgehalt, Tragfähigkeit, Zuwachs und Sickerwasserqualität zu gewinnen (Zeiser et al. 2024).

Für Planung und Ausführung

  • Bauweise projektbezogen wählen: Skeletterde 90/150 mm mit Einschlämmen bei hoher Verkehrsbelastung; vorgemischter Pflanzenkohle-Schotter 32/63 bzw. 32/90 mm für Gehwege, Parkplätze und Plätze. Unter Fahrbahnen vorab prüfen, wie viel Tiefe unterhalb des Oberbaus nach RStO für den Wurzelraum bleibt.
  • Volumen auf Grundlage von 0,75 m³ je m² Kronenschirmfläche bemessen, wie in den Pflanzgrubenrichtlinien vorgesehen.
  • Wasserrecht früh klären: Einstufung der Einzugsflächen nach DWA-A 138-1, Erlaubnis oder Freistellung, Vorbehandlung von Fahrbahnwasser über ein bepflanztes Tiefbeet mit Bodenfilter oder eine zugelassene Anlage; Dach- und Gehwegwasser bevorzugen.
  • Wasser flächig verteilen: mehrere Einleitpunkte oder Teilsickerrohre statt eines Vollsickerrohrs, durchlässige Oberflächen, Überlauf statt Dränrohr an der Unterkante, keine Barrieren um den Wurzelballen (Zeiser et al. 2023, 2024).
  • Streusalz schon in der Planung berücksichtigen: Winterwasser getrennt führen, salzarme Einzugsflächen bevorzugen, Fahrbahnwasser nur mit Winterdienst- und Spülkonzept einleiten.
  • Betrieb festlegen: Spülung und Reinigung von Einläufen und Belüftungsbrunnen, Zuständigkeiten zwischen Entwässerungsbetrieb und Grünflächenamt.
  • Material: gebrochenes Hartgestein aus der Region ohne Nullanteil; Recyclingbaustoffe erst nach Klärung der bodenschutz- und düngerechtlichen Einordnung. Pflanzenkohle mindestens EBC-Urban, aufgeladen, möglichst aus kommunalem Grünschnitt; Verkehrsfähigkeit mit dem Hersteller klären.
  • Ausschreibung: Kornband, Unterkornanteil, Lagenstärken, Verdichtung, Einschlämmmenge und Grundwässerung festlegen; Abweichungen von den FLL-Bauweisen ausdrücklich vereinbaren; Baufirmen und Bauleitung über bekannte Fehlerquellen informieren und die Bauüberwachung einplanen.
  • Finanzierung gemeinsam von Tiefbau, Grünflächen und Entwässerung tragen und dabei die vermiedenen Kosten der Regenwasserableitung berücksichtigen (Stoisser 2023).

Fazit

Das Stockholmer Modell überträgt ein altes Prinzip des Straßenbaus – verkeiltes einkörniges Gestein – auf den Wurzelraum. Es braucht nur wenige, regional verfügbare Materialien, keine Spezialbauteile, lässt sich wieder aufgraben und eignet sich auch für die Sanierung von Bestandsbäumen. Die Weiterentwicklungen in Österreich und der Schweiz nutzen größere Volumina, eine stärkere wasserwirtschaftliche Einbindung oder vorgemischte Substrate. Erste Messdaten aus Graz bestätigen, dass die Bäume das Struktursubstrat annehmen; sie zeigen aber auch, dass die Wasserverteilung im Untergrund und die Gestaltung der Baumscheibe über den Erfolg entscheiden (Zeiser et al. 2024).

Die Technik hat sich bewährt. In Deutschland liegt die Schwierigkeit darin, dass eine Skeletterde mit Wassereinleitung zwischen drei Regelwerken steht: Die Pflanzgrubenrichtlinien kennen sie nicht als Bauweise und erfassen Pflanzenkohle als organische Substanz, das DWA-A 138-1 lässt keine Bäume in unterirdischen Versickerungsanlagen zu, und der Straßenbau hält Wasser vom Unterbau fern. Hinzu kommen Wasserrecht, Streusalz und getrennte Zuständigkeiten. Die neuen Pflanzgrubenrichtlinien heben das Wurzelraumvolumen auf das Niveau von Stockholm und Österreich; Niederschlagswassereinleitung und Skelettsubstrate bleiben jedoch ungeklärt. Kennwerte dafür liegen aus Stockholm, Graz, Wien und Zürich vor, und die ÖNORM L 1111 zeigt, wie Pflanzenkohle in Substratanforderungen einbezogen werden kann.

Quellen

  • Alvem, B.-M.; Josefsson, J.; Ross, N.; 2023: Bäume und Regenwasser-Management – 20 Jahre Erfahrung mit dem Stockholmer Modell; in: Dujesiefken, D.; Amtage, T.; Streckenbach, M. (Hrsg.): Jahrbuch der Baumpflege 2023, 27. Jg., S. 120–132. Haymarket Media, Braunschweig. ISBN 978-3-87815-283-5.
  • BBodSchV – Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung; 2023: Verordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716), in Kraft seit 1. August 2023. https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv_2023/ (Abruf 24.09.2026).
  • Biber, C.; 2016: Advanced Urban Trees – How street trees can be part of the solution. Masterarbeit, HafenCity Universität Hamburg. https://repos.hcu-hamburg.de/bitstream/hcu/195/1/Masterthesis_CarmenBiber_red.pdf (Abruf 13.07.2026).
  • BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; 2026: Pflanzenkohle: Einsatzmöglichkeiten im Öko-Landbau. oekolandbau.de, Stand 13.05.2026. https://www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/oekologische-landwirtschaft/oekologischer-pflanzenbau/betriebsmittel-im-oekologischen-landbau/bodenverbesserer/pflanzenkohle-einsatzmoeglichkeiten-im-oeko-landbau/ (Abruf 20.08.2026).
  • Bregulla, D.; 2023: Vitale Stadtbäume und urbane Grünflächen durch Einsatz von Pflanzenkohle nach dem schwedischen Vorbild – Weiterentwicklung des „Stockholmer Modells“ in Deutschland. Projektvorstellung DBU Osnabrück, 13.12.2023 (Vortragsunterlagen, Carbuna AG). https://www.dbu.de/app/uploads/dbu_media-DBU-Osnabrueck_Carbuna-AG_20231213.pdf (Abruf 25.08.2026).
  • DBU – Deutsche Bundesstiftung Umwelt; o. J.: Projekt 38453/01 – Weiterentwicklung des „Stockholmer Modells“ in Deutschland zur Vitalisierung von Stadtbäumen und urbanem Grün mit Substraten aus Schotter, Kompost und Pflanzenkohle (Carbuna AG, Förderzeitraum 19.12.2022–31.01.2025). https://www.dbu.de/projektdatenbank/38453-01/ (Abruf 25.08.2026).
  • DIN 18915; 2018: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten (DIN 18915:2018-06). DIN Media, Berlin.
  • DIN 18916; 2016: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten (DIN 18916:2016-06). DIN Media, Berlin.
  • DIN 18920; 2014: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (DIN 18920:2014-07). DIN Media, Berlin.
  • Doobe, G.; Streckenbach, M.; 2023: Bäume unter Wasser; in: TASPO Baumzeitung 02/2023, S. 31–34 (bearbeitete Kurzfassung des Beitrags im Jahrbuch der Baumpflege 2023). https://www.galk.de/component/jdownloads/?task=download.send&id=869&catid=51&Itemid=2505 (Abruf 09.09.2026).
  • DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.; 2013: Merkblatt GW 125 (M): Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle (inhaltlich gleich mit DWA-M 162 und FGSV Nr. 939). Bonn, Februar 2013.
  • EBV – Ersatzbaustoffverordnung; 2021: Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598), geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2023. https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/ (Abruf 24.09.2026).
  • Embrén, B.; 2016: Planting Urban Trees with Biochar – The Stockholm Project; in: the Biochar Journal (tBJ), Arbaz (CH), S. 44–47. ISSN 2297-1114. https://www.biochar-journal.org/en/ct/77 (Abruf 09.07.2026).
  • Embrén, B.; 2023: Stockholm’s structure (rock) plant beds – A sustainable urban plant bed. Unveröffentlichte Vortragsunterlagen (PowerPoint, 351 Folien, Stand 2024), Arbor Konsult AB, Stockholm.
  • Embrén, B.; 2024: The basics of Stockholm plant beds. Unveröffentlichte Vortragsunterlagen (PowerPoint, 38 Folien, März 2024), Arbor Konsult AB, Stockholm.
  • Embrén, B.; Alvem, B.-M.; 2017/2022: Planting beds in the City of Stockholm – a handbook 2017 (3. Aufl.; Texte: B.-M. Alvem, R. Grönjord; engl. Übersetzung 2022). Stadt Stockholm, Trafikkontoret. https://www.tdag.org.uk/uploads/4/2/8/0/4280686/planting_beds_in_the_city_of_stockholm_v4.5.pdf – dt. Übersetzung: Pflanzgruben in der Stadt Stockholm – ein Handbuch 2017, Carbuna AG 2024, https://www.carbuna.com/pages/handbuch-stockholm (Abruf jeweils 10.07.2026).
  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.; 2010: Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate. 2. Ausgabe, Bonn.
  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.; 2015: Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege. 2. Ausgabe, Bonn.
  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.; 2025: Ein Rückblick zur Online-Fachtagung ZTV-Pflanzarbeiten am 15. Oktober 2025. https://www.fll.de/ein-rueckblick-zur-online-fachtagung-ztv-pflanzarbeiten-am-15-oktober-2025/ (Abruf 16.09.2026).
  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.; 2026a: Pflanzgrubenrichtlinien – Richtlinien für Pflanzgruben und Baumpflanzungen an Standorten mit besonderen Anforderungen. Gelbdruck, Einspruchsphase 15.05.–31.08.2026 (in Zusammenarbeit mit der FGSV). Bonn.
  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.; 2026b: Fachgremien „Bäume und Gehölze“ – Baumpflanzungen (RWA); Baumstandorte und Regenwasserbewirtschaftung (RWA). https://www.fll.de/fachgremien/baeume-und-gehoelze/ (Abruf 16.09.2026).
  • Forum Verlag Herkert; 2026: Versickerung von Regenwasser mit DWA-A 138 – Grundlagen und Berechnung (zum Weißdruck DWA-A 138-1, Oktober 2024). https://forum-verlag.com/fachwissen/kommunales/dwa-a138/ (Abruf 22.09.2026).
  • Grimm, K.; Murer, E.; Schmidt, S.; Zeiser, A.; 2022: Das Schwammstadtprinzip für Bäume – Entwicklung und Umsetzung in Österreich; in: Stadt+Grün 07/2022, ab S. 20. https://stadtundgruen.de/artikel/entwicklung-und-umsetzung-in-oesterreich-das-schwammstadtprinzip-fuer-baeume-5226 (Abruf 02.09.2026).
  • Grün Stadt Zürich; 2022: Baumgruben mit Baumsubstrat 2.0 – Merkblatt für Planende (1000-M-003). Zürich. https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/web/de/planen-bauen/bauberatung-und-dienstleistungen/dokumente/gruenraeume-freiraeume/baeume/merkblatt-baumgruben.pdf (Abruf 08.09.2026).
  • Helmreich, B.; 2023: Versickern von Niederschlagswasser nach dem neuen DWA-A 138-1. Vortrag, 13. Rostocker Abwassertagung, 07.11.2023; Technische Universität München, Lehrstuhl Siedlungswasserwirtschaft. https://abwassertagung.auf.uni-rostock.de/docs/pub/p/RAT23-II-03_Helmreich_Versickerung_NSW_DWA-A_138-1.pdf (Abruf 22.09.2026).
  • Murer, E.; 2025: Das Schwammstadtprinzip für Bäume – Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis: Was ist zu beachten? Unveröffentlichte Vortragsunterlagen, Fachtagung BLACK 2GO GREEN, Hochschule Geisenheim, 3.–4. April 2025.
  • Stoisser, T.; 2023: Das Stockholmer Pflanzsystem in der Stadt Graz – vom Pilotprojekt zur bewährten Standardbauweise; in: Dujesiefken, D.; Amtage, T.; Streckenbach, M. (Hrsg.): Jahrbuch der Baumpflege 2023, 27. Jg., S. 133–144. Haymarket Media, Braunschweig. ISBN 978-3-87815-283-5.
  • WHG – Wasserhaushaltsgesetz; 2009: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juli 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/ (Abruf 24.09.2026).
  • Zeiser, A.; Rath, S.; Grimm, K.; Schmidt, S.; Klammler, G.; Zimmermann, D.; Murer, E.; Roth, T.; Strauss, P.; Weninger, T.; 2023: Überlegungen zur Dimensionierung und Ausführung des Systems Schwammstadt für Bäume; in: Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft 75, S. 449–462 (Open Access, CC BY 4.0). https://doi.org/10.1007/s00506-023-00962-0 (Abruf 04.09.2026).
  • Zeiser, A.; Rath, S.; Loicht, J.; Strauss, P.; Weninger, T.; 2026: Das Schwammstadtsystem für Bäume – Orientierungshilfe zur funktionsorientierten Umsetzung. BAW-Schriftenreihe Band 38, Bundesamt für Wasserwirtschaft, Scharfling. https://doi.org/10.83306/baw_sr_38_2026 (Abruf 17.09.2026).
  • Zeiser, A.; Weninger, T.; Zimmermann, D.; Roth, T.; Schmidt, S.; Rath, S.; Strauss, P.; 2024: Zwei Jahre Schwammstadt für Bäume in Graz – Erste Ergebnisse aus dem Monitoring; in: Aqua Urbanica 2024 – Urbanes Niederschlagswassermanagement: Herausforderungen – Möglichkeiten – Grenzen, 22.–24.09.2024, Graz, S. V09-1–V09-14. https://doi.org/10.3217/8dwxk-60e91 (Abruf 04.09.2026).
  • Zimmermann, D.; 2022: Die Schwammstadt für Bäume – ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Untergrund; in: ProBaum 01/2022, ab S. 3. https://neuelandschaft.de/artikel/die-schwammstadt-fuer-baeume-ein-beitrag-zu-mehr-gerechtigkeit-im-untergrund-11094 (Abruf 02.09.2026).
  • ZTV-Vegtra-Mü; 2018: Zusätzliche Technische Vorschriften für die Herstellung und Anwendung verbesserter Vegetationstragschichten, Ausgabe 2018 (Version 01.09.2018). Landeshauptstadt München, Baureferat Gartenbau. https://stadt.muenchen.de/infos/baureferat-ausschreibungen-informationen.html (Abruf 17.09.2026).
Emir Hasanagić

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Emir Hasanagić

Emir Hasanagić ist Projektmanager und Ansprechpartner von Black2GoGreen. Er verbindet fachliche Inhalte, den Austausch im Netzwerk und die Weiterentwicklung dieser Plattform.

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